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6. Friedhofswesen

Friedhofswesen

Allgemeine Friedhofsangelegenheiten

Entwurf der Friedhofssatzungen, Gebührenordnung

Die evangelische Friedhofssatzung regelt die Nutzung und Gestaltung der Friedhöfe. Sie umfasst Bestimmungen zu Bestattungen, Grabarten, Ruhezeiten, Grabmalen, Bepflanzung, Verhalten auf dem Friedhof, sowie die Friedhofsgebühren.
Die Friedhofssatzung legt fest, welche Rechte und Pflichten die Friedhofsverwaltung und die Nutzungsberechtigten haben.

In der Gebührensatzung sind die Gebühren für die Nutzung von Grabstellen, Beisetzungen, Verlängerungen und Nutzungsrechten enthalten.

Es existieren landeskirchliche Muster (siehe Anlage) zu den Satzungen, den Gebührensatzungen sowie Grabmal- und Bepflanzungssatzung. Die Gebührensatzungen werden alle 2-3 Jahre aktualisiert, die Aktualisierung der anderen Satzungen erfolgt nach Bedarf. 

Durch den Gebrauch der Mustervorlagen wird das Risiko der Anwendung nicht rechtskonformer Satzungen nahezu ausgeschlossen.

Grabarten anbelangt.  Nutzungsrechte an Grabstätten bestehen i.d.R. über 20 Jahre. Bei  freien Flächen und Überhangflächen muss über eine Folgenutzung beratschlagt werden. Manchmal werden auch Friedhöfe ganz oder teilweise geschlossen.

In so einem Fall muss die Vorgehensweise geklärt werden, damit es nicht zu hohen Unterhaltskosten von nicht genutzten Flächen kommt.

Zu Friedhofsschließungen gibt es einen Leitfaden der Landeskirche (siehe Anlage).

Verwaltung des Grabstellenbestands i. S. d. Bestattungsgesetzes

Daten, wie z.B Vor- und Zuname der/des Verstorbenen müssen genau, auch hinsichtlich der Grabnummer kontrolliert werden.

Bei Unklarheiten oder schlecht leserlichen Dokumenten sollte sicherheitshalber nochmal beim Bestatter nachgefragt werden, um das Risiko einer Mehrfachbelegung oder das Ausheben eines falschen Grabes auszuschließen.

Verwaltung komplementärer (ergänzend) Dienstleistungen (z.B. Friedhofsgärtnerei)

Die Verwaltung komplementärer Dienstleistungen erfolgt durch das Friedhofsverwaltungs- programm Hardes. Nur Alt-Grabpflegeverträge werden über Hardes verwaltet, neu abgeschlossene Grabpflegeverträge nicht.

Wirtschaftliche Steuerung

Die Gebühren werden für jeden Friedhof geprüft und ausgewertet. Falls ein Friedhof defizitär wird,  erfolgt eine Meldung an die Leitungsorgane, damit die Defizite nicht zu hoch sind.

Um dem Risiko von unwirtschaftlichen Friedhöfen vorzubeugen, gilt es Zahlungseingänge zu prüfen um offene Posten zu kontrollieren, genauso wie Anreize zu schaffen um die Beerdigungszahlen zu erhöhen, z.B. durch das Einrichten neuer Grabarten. Teilweise wird das Friedhofsprogramm Herdes mit einbezogen.

Bestattungsangelegenheiten

Zuweisung von Grabstellen

Es können immer mal wieder Fehler entstehen bei der Grabzuordnung, sei es durch den Bestatter, den Friedhofsgärtner oder interne Fehler.

Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Gräbervergaben kontrolliert und das 4-Augen-Prinzip angewandt werden. Hier könnte es bei Fehlern dieser Art zu einem hohen Imageschaden kommen.

Terminverwaltung Bestattungen

Terminabsprachen einschließlich die Absprache zu Wunschterminen erfolgen durch die Friedhofsabteilung über das Friedhofsverwaltungsprogramm.

Durch die Nutzung der Friedhofsverwaltungssoftware besteht ein geringes Risiko.

Bestattungsgebühren einschließlich Bearbeitung von Rechtsmitteln

Erlass des Gebührenbescheides

Für ein Grab wird gegen Zahlung einer Gebühr ein Nutzungsrecht erworben. Die Gebühr ermöglicht es, die gewünschte Grabstelle für die Dauer der Ruhezeit zu nutzen. Die Gebührenbescheide werden über die Friedhofsverwaltung erstellt.

Hier werden genaue interne Kontrollen vorgenommen um das Risiko von fehlerhaften oder fehlenden Gebühren auszuschließen. Muster zu Gebührenbescheiden sind in dem Softwareprogramm Hardes hinterlegt.

Bearbeitung von Beschwerden, z.B. Standsicherheit, Grabpflege

Grabsteine müssen regelmäßig auf Standfestigkeit geprüft werden. Dies erfolgt durch Externe, den Steinmetz oder die Friedhofsgärtnerei. Teilweise ist auch die Friedhofsverwaltung  ebenfalls für diverse Belange bezüglich der Grabstätte Ansprechpartner.

Damit es nicht zu größeren Beschwerden kommt, sollten Anfragen und Reklamationen schnellstmöglich durch die Friedhofsverwaltung bearbeitet werden.

Erlass von Ordnungsverfügungen und sonstigen Bescheiden einschließlich Bearbeitung von Rechtsmitteln

Sollte ein Grab von den Angehörigen nicht ordnungsgemäß gepflegt werden, so werden diese über die Friedhofabteilung darüber informiert mit einem Bescheid Fristen gesetzt.

Die Terminfrist muss von der Friedhofsabteilung nachverfolgt werden. Ein Musterformular liegt vor.

Aufgaben der Friedhofsunterhaltung

Regelung des Einsatzes des Friedhofspersonals

Der Einsatz des Personals vor Ort wird durch die Friedhofsgärtnerei festgelegt. Eigenes Personal steht selten zur Verfügung.

Vergabe von Leistungen der Friedhofsunterhaltung

Die Durchführung erfolgt über die Friedhofsgärtnerei.

Vor Vergabe der Aufträge/Leistungen sollten verschiedene Angebote von diversen Dienstleistern/ Friedhofsgärtnereien eingeholt werden um die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Bei fehlenden Angebotsvergleichsmöglichkeiten besteht das Risiko zu hoher Kosten.

Anlagen