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12. Superintendentur – kreiskirchliche Aufsicht (soweit nicht in den Fachaufgaben abgebildet)

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Superintendentur – kreiskirchliche Aufsicht (soweit nicht in den Fachaufgaben abgebildet)

Unterstützung der kreiskirchlichen Aufsicht nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. KO, KFVO und Pfarrdienstgesetz, Vorbereitung Visitationen, Konfliktmanagement

Die Unterstützung der kreiskirchlichen Aufsicht nach gesetzlichen Vorschriften umfasst die Beratung und Unterstützung der kirchlichen Körperschaften, die Visitationen und die Aufsicht über diese. Dies beinhaltet, dass die Landeskirche und die Kirchenkreise sicherstellen, dass die kirchlichen Körperschaften ihre Aufgaben und Verpflichtungen erfüllen und das geltende Recht beachten.

Die Superintendentur bereitet die Kreissynode und KSV-Sitzungen fachlich vor und nach, organisiert und begleitet die Tagung der Synode, dies beinhaltet auch die Unterstützung des Kreissynodalvorstandes sowie des Superintendenten bei der Ausführung ihrer/seiner Aufsichtspflichten (Finanzen, Bauangelegenheiten etc.) bei den Gemeinden sowie den kreiskirchliche Aufgabenfelder.

Die Superintendentur ist ebenso zuständig für die fachliche Vorbereitung und Nachbereitung von kreiskirchlichen Ausschüssen und Pfarrkonventen/ Klausurtagungen des KSV.

Sowohl bei der Kreissynode als auch den KSV-Sitzungen sowie teilweise Fachausschüssen erfolgen die Ausführungen der Beschlüsse durch die Superintendentur oder durch die Fachabteilungen.

Unterstützung durch die Superintendentur als kreiskirchliche Aufsicht erfolgt individuell je nach eigener Veranlassung und auf Anforderung. Die gesetzlichen Vorschriften (KO, KOG, WiVO, KFVO und Pfarrdienstgesetz etc. müssen angewandt und beachtet werden, da ansonsten die Aufsicht nicht ordnungsgemäß und sachgerecht ausgeführt wird.

Bei fehlender oder fehlerhafter Vorbereitung von Synoden, KSV-Sitzungen und synodalen Gremien besteht das Risiko der Anfechtbarkeit und Ungültigkeit von Beschlüssen.
Die Vorbereitungen sämtlicher Sitzungen sollten somit äußerst genau und rechtlich fundiert erfolgen. Dies gilt ebenso für die Abwicklung der Beschlüsse.

Vorbereitung und Organisation von Synoden, KSV-Sitzungen, synodalen Gremien

Die Kreissynode ist das höchste beschlussfassende Gremium eines Kirchenkreises und wird i.d.R. zweimal jährlich einberufen.

Die Vorbereitung dazu beinhaltet die Einberufung sowie die Erstellung einer Tagesordnung sowie ein Vorprotokoll mit Beschlussvorschlägen und die Zusammenstellung der dazugehörenden Anlagen.

Dazu müssen Unterlagen vorbereitet und die Synodalen eingeladen werden. Die Einladung inklusive Beschlussvorlagen erfolgt acht Tage vor der Sitzung schriftlich. Eine Voreinladung erfolgt vier Wochen vorher.

Zu der Vorbereitung und Organisation von KSV-Sitzungen, gehört die Planung, Einladung, Erstellung der Tagesordnung inklusive Beschlussvorschlag sowie die Zusammenstellung der dazugehörenden Anlagen und die Vorbereitung des Protokolls.

Zur Vorbereitung und Organisation synodaler Gremien gehört die Festlegung von Terminen, die Erarbeitung einer Tagesordnung und die Vorbereitung von Sitzungsunterlagen.

Es gibt zur Durchführung der Synode einen Ablaufplan.

Ziel ist es, eine effektive und zielorientierte Kommunikation mit Entscheidungsfindung beizubringen.

Bei fehlender oder fehlerhafter Vorbereitung von Synoden, KSV-Sitzungen und synodalen Gremien besteht das Risiko des Ausfalls und der Anfechtbarkeit von Sitzungen und Beschlüssen. Die Vorbereitungen sämtlicher Sitzungen sollten somit äußerst genau und termingerecht erfolgen.

Pfarrstellenrahmenkonzept, Personalplanungskonzept

Das Pfarrstellenrahmenkonzept (Rahmenkonzept für Pfarrstellen) bzw. Personalplanungskonzept dient als Grundlage für die Gestaltung und Besetzung von Pfarrstellen. Es beinhaltet die Festlegung von Dienstumfang und pfarramtlichen Verbindungen.

Superintendentur des Kirchenkreises Duisburg:

Die Superintendentur entwickelt in Zusammenarbeit mit den Fachausschüssen (KSV/Synode) ein Pfarrstellenrahmenkonzept/Personalplanungskonzept.

Das Pfarrstellenrahmenkonzept ist in Duisburg abhängig von einer Gemeindegliederprognose, die ebenfalls die Superintendentur mit einem Fachausschuss erstellt.

Superintendentur des Kirchenkreises Dinslaken:

Die Superintendentur begleitet in Zusammenarbeit mit den Fachausschüssen (KSV/Synode) die Entwicklung des Pfarrstellenrahmenkonzeptes/Personalplanungskonzeptes.

Das Pfarrstellenrahmenkonzept wird nach verschiedenen Parametern erstellt. Diese sind Gemeindegliederzahlen, Pastorale Bedarfe und Gaben der Pfarrpersonen.

Für beide Superintendenturen gilt: Das Personalplanungskonzept wird durch die Fachabteilung Personal unterstützt.

Bei einer Freigabe und Wiederbesetzung einer Pfarrstelle achtet die Superintendentur auf deren Einhaltung und berät die Gremien entsprechend.

Ein Ablaufplan zur Pfarrstellenbesetzunq liegt vor und sollte hinzugezogen werden zur Vorbereitung von Freigaben bis zur Besetzung der Pfarrstelle, da es ansonsten zu falschen Besetzungen kommen kann.

Bearbeitung kreiskirchlicher Aufgabenfelder

Die kreiskirchlichen Aufgabenfelder sind vielfältig und betreffen Tätigkeiten von der Leitungsebene bis hin zu ehrenamtlich Tätigen. Dazu gehören zum Beispiel: Notfallseelsorge, Krankenhausseelsorge, Straffälligenseelsorge, Referat interreligiöser/interkultureller Dialog, Jugendreferat, EBW, Telefonseelsorge, Ev. Binnenschifferdienst, Schulreferat Niederrhein, Verband zur Förderung evangelischer Krankenhäuser in Duisburg, Dinslaken, Oberhausen Ev. Kinderwelt, Diakonisches Werk, Referat für Öffentlichkeitsarbeit/ Pressestelle, Seelsorgeentwicklung, Stiftungen, diakonische Arbeit, die Organisation von Veranstaltungen.

Hier ist es wichtig, dass die jeweiligen Aufgaben genau festgelegt und dementsprechend bearbeitet werden. Die Aufgaben variieren stark, von Erstellung Verträge, Konzepte bis hin zu einer einfachen Abrechnung.

Assistenztätigkeiten u.a. Informationsmanagement (Postverteilung etc.) Urlaub, Krankheit/Fortbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer

Zu den Aufgaben der Superintendentur gehören auch u.a. administrative Tätigkeiten, wie z.B. die Weiterleitung von Briefen, Dokumenten und anderen Sendungen, die über den Dienstweg erfolgen müssen. Sie berät die Kirchengemeinden, z.B. zur Pfarrwahl, Praktikantenausbildung etc. Sie ist Bindeglied zwischen Gemeinde und Landeskirche (Dienstweg).

Weiterhin nimmt die Superintendentur teilweise beratende Aufgaben hinsichtlich Urlaubs, Krankheit, Fortbildung, Reisekosten, Teildienst, Ruhestand etc. der Pfarrerinnen und Pfarrer wahr.

Dazu sind die rechtlichen Grundlagen einzuhalten, da die/der Betroffene Rechtsmittel einlegen kann.

Anlagen