7. Betreuungseinrichtungen einschließlich Kindertageseinrichtungen
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Betreuungseinrichtungen einschließlich Kindertageseinrichtungen
Verwaltungsaufgaben Kita-Angelegenheiten einschl. Zuschusswesen und Verwendungsnachweise nach KIBIZ
Planungs- und Steuerungsunterstützung
Das KiBiz (Kinderbildungsgesetz) regelt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen. Es sind Mindestbetreuungsschlüssel vorgegeben, daran ist auch die Erzieheranzahl einer Einrichtung geknüpft.
Die Kindertageseinrichtungen erhalten Betriebskostenzuschüsse nach der angemeldeten Belegung mit sogenannter Planungsgarantie. Sie dient der Abfederung des Belegungsrisikos nach unten und soll für Träger mehr Planungssicherheit gewährleisten. Bei der Planung werden Zuschüsse berücksichtigt, Regelzuschuss Kindpauschalen gemäß KiBiz § 36, Landeszuschüsse für Familienzentren, plus KITA´s, zusätzliche Sprachförderung, Qualifizierung, Fachberatung und Flexibilisierung gemäß KiBiz §§ 43-48, Mietkostenzuschüsse.
Kindpauschalen und weitere KiBiz-konforme Gelder, z.B. für U3 (Kinder unter 3) und Ü3 (Kinder über 3) können beantragt werden.
Die Anträge für die Zuschüsse müssen fristgerecht gestellt werden. Bei fehlender Nachverfolgung der Fristen besteht das Risiko, dass Gelder nicht beantragt werden (finanzieller Verlust).
Im Rahmen der Steuerungsunterstützung werden verschiedene Auswertungen der Kita-Belegungen und Planungen über die Personalstruktur erstellt.
Eine Prozessbeschreibung hierzu gibt es nicht.
Auswertung der Kita Belegungen und Planung der Personalstruktur nach KiBiz
Die Auswertungen dienen dazu, die Belegungen und Planzahlen einzuhalten. Über- oder Unterbelegungen, bzw. bei unangemessener Personalstand, kann zu einer Rückforderung der Förderungen führen. Auch kann es zu Gruppenschließungen kommen, sofern Personalzahlen nicht erfüllt werden.
Eine Prozessbeschreibung ist erforderlich und liegt vor. Aufgrund der Auswertungen zu Über- und Unterdeckungen der Personalkosten und können ggf. Maßnahmen direkt ergriffen werden. Das Risiko fehlender und verspäteter Entscheidungen wird reduziert. Als Grundlage dient das Kinderbildungsgesetz sowie das KiBiz.web Handbuch.
Beantragung von Zuschüssen einschl. Erstellung von Verwendungs- nachweisen, z.B. Sprachförderung, Integration
Die Zuschüsse müssen gemäß KiBiz beantragt werden. Bei Nichtbeantragung entstehen wirtschaftliche Nachteile.
Für Kinder mit Bedarf an Sprachförderungsmaßnahmen und bei denen eine Integration erforderlich ist, können ebenfalls Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Die Beantragungen erfolgen einmal im Jahr in digitaler Form.
Eine Prozessbeschreibung ist erforderlich und liegt vor.
Angelegenheiten der Betriebserlaubnis
Der Antrag (s. Homepage LVR) auf Erteilung einer Betriebserlaubnis, die sich nach den Erfordernissen des Kindeswohls ausrichtet, wird vom LVR-Jugendamt geprüft und nach Eignung erteilt. Ein Antrag auf Betriebserlaubnis ist ggf. auch bei Standortzusammenlegungen, räumlichen Veränderungen oder einem Trägerwechsel erforderlich.
Eine Prozessbeschreibung ist erforderlich und liegt vor.
Das Verfahren zu allen Angelegenheiten der Betriebserlaubnis kann auf der Homepage des LVR abgerufen werden. Es sind Fristen bei den Anträgen zu beachten.
Bei Nichteinhaltung besteht das Risiko, dass Fördergelder nicht gezahlt werden.
Abrechnung der Betriebskosten der Kitas
Die Betriebskosten der KITA´s richten sich nach Vertragsverhältnissen der Räumlichkeiten. So werden bei fremd angemieteten Gebäuden die Betriebskostenabrechnungen von den Vermietern erstellt. Für die verschieden Nutzungen in den eigenen Gebäuden ist die Immobilienverwaltung zuständig (Zuordnung)und die Inanspruchnahme der Räumlichkeiten in den Gemeinden.
Kalkulation und Abrechnung von Essensgeldern
Essensgelder werden vom Träger bezahlt und dann mit den Eltern der Kinder abgerechnet (Spitzabrechnung). Kita-Angelegenheiten sind im Bereich des Abteilungsleiters B&C Herrn Klaus Willert angesiedelt.
Verhandlungen mit Kommunen und sonstigen Zuschussgebern
Es gibt ein Vielzahl von Zuschussmöglichkeiten.
Alle Möglichkeiten der Zuschüsse im Kita-Bereich sollten von den Voraussetzungen und Fristen geklärt und in Anspruch genommen werden. Es besteht sonst das Risiko wirtschaftlicher Nachteile.
